Informationen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. Wir von Scharnebecker Alltagshelden möchten Ihnen alle Informationen transparent und verständlich zur Verfügung stellen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen rund um unsere Alltagsbegleitung und Unterstützung. Wir möchten Ihnen helfen, sich einen klaren Überblick über unsere Leistungen und deren Inanspruchnahme zu verschaffen.

Habe ich Anspruch auf eine Alltagsbegleitung nach SGB XI?

Alle Personen in einer stationären oder teilstationären Einrichtung haben einen Anspruch auf eine Alltagsbegleitung nach SGB XI. 

Personen die zu Hause leben, haben ab Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf einen Alltagsbegleiter der von den Pflegekassen bezahlt wird.

Wie hoch ist die Unterstützung bei Pflegegrad 1?

Ab Pflegegrad 1 gibt es unterschiedliche Unterstützungsleistung. 

Leistungen Pflegegrad 1:

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42,00 € monatlich

Entlastungsbetrag bis zu 131,00 € pro Monat

Hausnotruf-Zuschuss bis zu 25,50 € monatlich

Wohngruppenzuschuss 224,00 € monatlich

Zuschuss für Wohnraumanpassungen

bis zu 4.180 € pro Maßnahme

Pflegeberatung und Pflegekurse kostenfrei, auch für Angehörige

Wie hoch ist die Unterstützung bei Pflegegrad 2?

Pflegegeld (für Angehörige) 347,00 € mtl.

Pflegesachleistung 796,00 € mtl.

Entlastungsbetrag 131,00 € mtl.

Pflegehilfsmittel 42,00 € mtl.

Hausnotruf-Zuschuss 25,50 € mtl.

Wohngruppenzuschlag 224,00 € mtl.

Jährliche / Einmalige Leistungen:

Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr

Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr

Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr

Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig)


Wie hoch ist die Unterstützung bei Pflegegrad 3 ?

Pflegegeld (für Angehörige) 599,00 € mtl.

Pflegesachleistung 1.497 € mtl.

Entlastungsbetrag 131,00 € mtl.

Pflegehilfsmittel 42,00 € mtl.

Hausnotruf-Zuschuss 25,50  € mtl.

Wohngruppenzuschlag 224,00 € mtl.

Leistungen bei teilstationärer & vollstationärer Pflege

Leistung  bei

- Teilstationär (z. B. Tages-/Nachtpflege) Leistung wird übernommen

- Vollstationär (Pflegeheim)1.262 € monatlich

Jährliche / Einmalige Leistungen:

Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr

Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr

Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr

Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig)

bei Pflegegeldbezug ist eine Pflegeberatung alle 6 Monate Pflicht

Wie hoch ist die Unterstützung bei Pflegegrad 4 ?

Monatliche Leistungen (bei häuslicher Pflege):

Pflegegeld (für Angehörige) 800,00 € mtl.

Pflegesachleistung 1.859 € mtl.

Entlastungsbetrag 131,00 € mtl.

Pflegehilfsmittel 42,00 € mtl.

Hausnotruf-Zuschuss 25,50 € mtl.

Wohngruppenzuschlag 224,00 € mtl.

  • Kombinationspflege möglich: Pflegegeld und Sachleistungen anteilig kombinierbar

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Vollstationär (Pflegeheim)1.855 € monatlich

Jährliche / Einmalige Leistungen:

Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr

Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr

Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr

Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig)

 

Wie hoch ist die Unterstützung bei Pflegegrad 5 ?

Pflegegeld (für Angehörige) 990,00 €

Pflegesachleistung 2.299 €

Entlastungsbetrag 131,00 €

Pflegehilfsmittel 42,00 €

Hausnotruf-Zuschuss 25,50 €

Wohngruppenzuschlag 224,00 €

Teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege) 2.085 €

Leistungen bei stationärer Pflege

Pflegeheim-Zuschuss 2.096 € monatlich

Jährliche / Einmalige Leistungen:

Kurzzeitpflege 1.854 €/Jahr 

Verhinderungspflege 1.685 €/Jahr

Kombi: beide Leistungen Bis zu 3.539 €/Jahr

Wohnraumanpassung Bis 4.180 € (einmalig)


Kann ich alle Beträge der Pflegekassen komplett bekommen?

Leider Nein, das sieht der Gesetzgeber nicht vor. Es gibt die Möglichkeit bestimmte Leistungen zu kombinieren. Dabei bestimmt der %-Anteil der Sachleistung die Höhe des Pflegegeldes.

Dabei kann z. B. Pflegegeld und Pflegesachleistung kombiniert werden, immer bis zum Höchstbetrag der Sachleistung. 

Als Beispiel: 2026 stehen einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 entweder ein Pflegegeld in Höhe von 347 Euro oder aber Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro zu. Wird der Betroffene privat gepflegt, kann er aber dennoch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen – z. B. für die morgendliche Körperpflege. Entstehen hierfür monatliche Kosten in Höhe von beispielsweise 525 Euro, macht dies rund 66 % der Pflegesachleistungen aus. Der prozentuale Restanspruch in Höhe von 34 % wird dann auf das Pflegegeld übertragen. Der Betroffene erhält also zusätzlich zu der anteiligen Pflegesachleistungen noch Pflegegeld in Höhe von rund 118 Euro (34 % des Pflegegeld-Höchstsatzes für Pflegegrad 2). In Summe sind das 643 Euro, also weit mehr als das Gesamtbudget des Pflegegelds in Höhe von 347 Euro.

Das bedeutet, je mehr Sachleistung umso weniger Pflegegeld. Es kann sich aber je nach Verhältnis lohnen eher die Kombination zu nehmen.

Informationen gibt es bei der zuständigen Krankenkasse.

Was sind Pflegesachleistungen?

Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden.

Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.

Pflegesachleistungen können nur von Pflegediensten oder Betreuern erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit Ihrer Pflegekasse geschlossen haben.

40% der Pflegesachleistungen können für Alltagsbegleitung in Anspruch genommen werden.

Auch Einzelpersonen können von der Pflegekasse anerkannt werden, außer wenn die Pflegeperson und die pflegebedürftige Person eng miteinander verwandt sind.

Wer zahlt die Leistung ab Pflegegrad 1 und wie wird abgerechnet?

Die Leistungen zahlt Ihre Pflegekasse. Alle Leistungserbringer mit einer IK Kennung sind berechtigt, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

Sie können sich aber auch den Betrag auszahlen lassen und direkt mit dem Dienstleister abrechnen.

Bekomme ich auch am Wochenende oder Feiertag Unterstützung?

Nach Absprache werden auch Dienstleistungen am Wochenende, am Feiertag und in der Nacht erbracht. Dies ist natürlich mit einem Aufpreis verbunden.

 

Ich habe ein Kind mit Diabetes, Stoma, oder einem anderen medizinischen Problem?

Wir sind in der Lage Klienten mit medizinischen Problemen ebenfalls zu versorgen. Diese Leistung würde aber generell nur von einer Fachkraft erbracht werden.

 

 

Kann ich auch ohne Pflegegrad Hilfe bekommen?

Gerne! In diesem Fall wird die Vergütung privat berechnet.

Das bedeutet, Sie erhalten nach der Inanspruchnahme der Leistung direkt eine Rechnung von uns.


Meine Mutter/Vater ist im Pflegeheim, machen Sie dort auch Besuche?

Wir erbringen unsere Leistung überall dort, wo sie gebraucht wird. Im Pflegeheim, im Therapiezentrum oder auch im Krankenhaus. Es fallen zusätzliche Anfahrtskosten an.

Wo finden die Schulungen statt?

Schulungen für kleine Gruppen und Einzelpersonen können am Firmenstandort stattfinden.

Generell finden Schulungen und Beratungen in größeren Gruppen im beauftragten Firmengebäude statt, z. B. Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, etc.

Versorgen Sie auch mein Haustier, wenn ich es nicht mehr kann?

Befindet sich ein Haustier im zu versorgenden Haushalt, versorgen wir es selbstverständlich mit, wenn Sie das wünschen. So müssen Sie sich im Alter nicht von ihrem Freund trennen, weil Sie das Tier nicht mehr versorgen können. Eine Trennung wäre für beide eine Katastrophe.

Mehr Klarheit, mehr Vertrauen

Wir hoffen, diese FAQ-Seite konnte einige Ihrer Fragen beantworten. Bei Scharnebecker Alltagshelden legen wir Wert auf Transparenz und Kundenzufriedenheit. Wenn Sie weitere Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gerne.

Weitere Infos bekommen Sie auch auf der Infoseite des Bundesgesundheitsministeriums. Diese wird aktuell gehalten und erhält verbindlich wichtige Informationen zu Unterstützungen und Hilfeleistungen.