AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Maria Mester – Scharnebecker Alltagshelden
Im Felde 6, 21379 Scharnebeck
1. Geltung der AGB
Die Erbringung von Dienstleistungen durch Maria Mester- Scharnebecker Alltagshelden erfolgt auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sollte eine der folgenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bestimmungen trotzdem ihre Gültigkeit.
2. Leistungen
Das Leistungsangebot der Scharnebecker Alltagshelden umfasst hauptsächlich:
- Haushaltshilfe
- Seniorenhilfe und Alltagsbegleitung gemäß § 43b SGB XI
- Arztbegleitungen und weitere Behördengänge
- Homecare Service vor dem Krankenhausaufenthalt, während des Krankenhausaufenthaltes und im Entlassmanagement nach dem Krankenhausaufenthalt
- Kommunikationsunterstützung bei Ämtern und sonstigen Behördengängen
- Beratung und Schulung von Angehörigen und fachlich interessierten Gruppen im Bereich Alltagskompetenzen, Demenz und altersbedingten Erkrankungen durch eine staatlich examinierte Pflegefachkraft / DEKRA- zertifizierte Demenzfachkraft
- 1:1 Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit medizinischem Aspekt
- weitere Dienstleistungen nach persönlicher Absprache
Leistungen gemäß § 43b SGB XI können bei Vorlage eines Pflegegrades direkt mit dem Versicherungsträger abgerechnet werden, in allen weiteren Fällen erfolgt eine Privatliquidation.
Der Auftraggeber haftet für die Leistungserstattung persönlich und vollumfänglich. Es steht dem Leistungserbringer frei, nach zweimaliger Mahnung das Leistungsangebot zu sofort einzustellen.
Eine Leistungserbringung erfolgt ausschließlich im Entfernungsrahmen bis 50 km ab Firmensitz.
Haftungsausschluss von Kundeneigentum:
Es wird keine Haftung für Schäden an Textilien und/oder Gebrauchsgegenständen übernommen, die durch Gebrauch oder deren besondere Beschaffenheit bereits nicht sichtbare Vorschäden aufweisen. Dazu zählen:
- Getragene Bekleidung
- Gardinen und Vorhänge
- Bodentextilien
- alle weiteren im Haushalt befindlichen Textilien
- Reinigungsutensilien wie Handfeger, Besen, etc.
- Wetterabhängige Gebrauchsgegenstände wie Sonnenschirm, Regenschirm, etc.
Sollten durch Gebrauch oder Reinigungsvorgänge Schäden entstehen, gilt hier der Haftungsausschluss. Dies gilt auch für Verfärbungen, Verformungen und Materialausdünnung.
Der Auftraggeber ist angehalten, die vertragliche Klausel für den „Haftungsausschluss“ zu unterzeichnen.
Wird dies nicht gewünscht, oder verneint, werden Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Textilienpflege und -gebrauch stehen, ausgeschlossen.
Für Schäden durch bereitgestellte Mittel oder Geräte haftet der Auftraggeber.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen Scharnebecker Alltagshelden und dem Auftraggeber kommt nur durch schriftliche Vereinbarung zustande.
Ein mündlicher Vertragsabschluss ist unwirksam, ebenfalls mündliche Nebenabreden, die nicht schriftlich festgehalten wurden. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder laufende Aufträge bei offenen Rechnungen oder unklaren Auftragsdetails auszusetzen.
4. Arbeitsmittel
Die Firma Scharnebecker Alltagshelden ist nicht verpflichtet benötigtes, nicht vorhandenes Material zu stellen. Dazu gehören Pflegehilfsmittel, orthopädische Hilfsmittel, Körperpflegemittel, Reinigungsmaterial, Bekleidung, etc.
Ein firmeneigenes Transportfahrzeug für die Personenbeförderung ist nicht voraus zu setzen. Hier werden örtliche Taxiunternehmen genutzt, das Beförderungsentgelt obliegt dem Auftraggeber.
5. Gewährleistung und Haftung
Für Schäden durch Dienstleistungserbringung haftet der Versicherer der Firma Scharnebecker Alltagshelden, wenn eine zeitnahe Meldung innerhalb eines Werktages erfolgt. Schäden durch bereitgestellte Materialien und Geräte liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
6. Reklamationen
Reklamationen sind binnen 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich einzureichen. Eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen.
7. Preise und Konditionen
Die Preise für die Dienstleistungen in den unterschiedlichen Bereichen entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste im Leistungskatalog.
8. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß BGB.
9. Schweigepflicht
Alle Mitarbeiter der Firma Scharnebecker Alltagshelden sind durch die Unterzeichnung der Datenschutzerklärung nach (DSGVO) zur Verschwiegenheit gesetzlich verpflichtet. Dies betrifft geschäftliche Daten und persönliche Daten, die während des Beschäftigungsverhältnisses eingesehen werden können. Bei Zuwiderhandlung behält sich die Firma Scharnebecker Alltagshelden gesetzliche Schritte vor.
10. Leistungsabgrenzung
Die Firma Scharnebecker Alltagshelden bietet ausschließlich Leistungen laut des Leistungskataloges an. Zusätzliche mündliche Abreden sind unwirksam. Eine Leistungserbringung über den vertraglichen Rahmen hinaus ist unwirksam und kann zur Auflösung des geschlossenen Vertrages führen.
11. Verbot der Mitarbeiterabwerbung
Die Abwerbung von Mitarbeitern ist unzulässig und zieht einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 12 Monatsgehältern des Mitarbeiters nach sich.
12. Datenschutz
Es gelten die hinterlegten Datenschutzbestimmungen nach DSGVO.
13. Gerichtsstand
Zuständiges Gericht ist das Amtsgericht Lüneburg.
Stand: Januar 2026
Jenseits des Gewöhnlichen
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